Investorengeschichte

Veröffentlicht auf 23. März 2018

American Axle & Manufacturing gibt erste Ergebnisse des Ausschreibungsangebots und der Einverständniserklärung für 6,25% Schuldscheindarlehen mit Fälligkeit 2021 bekannt

American Axle & Manufacturing Holdings, Inc. (AAM – NYSE: AXL) gab heute die Zwischenergebnisse des zuvor angekündigten Ausschreibungsangebots und der Einverständniserklärung durch seine Tochtergesellschaft American Axle & Manufacturing, Inc. (das „Unternehmen“) bekannt. Bis 17:00 Uhr ET, am 23. März 2018 (die „Early Tender Time“), waren insgesamt 383.094.000 US-Dollar Nennbetrag der 6,25 % Schuldscheindarlehen des Unternehmens mit Fälligkeit 2021 (CUSIP Nr. 02406P AM2) ausgeschrieben und die entsprechenden Zustimmungen erteilt worden.

Gemäß den Bedingungen des Ausschreibungsangebots nahm das Unternehmen alle Schuldscheindarlehen, die vor der Early Tender Time gültig ausgeschrieben (und nicht gültig zurückgezogen) wurden, zur Zahlung an. Die Inhaber, die diese Schuldscheindarlehen ausgeschrieben haben, erhalten 1.018,75 US-Dollar pro 1.000 US-Dollar Nennbetrag der gültig ausgeschrieben Schuldscheindarlehen zuzüglich aufgelaufener und unbezahlter Zinsen. Dies gilt ab dem letzten Zinszahlungstermin auf ihren Schuldscheindarlehen (15. März 2018) bis zum erstmaligen Abrechnungsdatum (aber nicht einschließlich), was voraussichtlich der nächste Werktag nach der Early Tender Time ist. Das Unternehmen beabsichtigt, die Erlöse aus der Ausgabe von 400.000.000 US-Dollar an 6,250 % Schuldscheindarlehen, die voraussichtlich am 26. März 2018 enden werden, zur Finanzierung des Ausschreibungsangebots zu verwenden.

Das Ausschreibungsangebot läuft am 9. April 2018 um 23:59 Uhr ET ab, sofern es nicht verlängert wird (Datum und Uhrzeit können verlängert werden, die „Verfallszeit“). Inhaber, die ihre Schuldscheindarlehen nach der Early Tender Time und vor der Verfallsfrist gültig einreichen, haben Anspruch auf 988,75 US-Dollar pro 1.000 US-Dollar Nennbetrag der Schuldscheindarlehen zuzüglich aufgelaufener und unbezahlter Zinsen. Dies gilt ab dem letzten Zinszahlungstermin auf ihren Schuldscheindarlehen (15. März 2018) bis zum letztmaligen Abrechnungsdatum (aber nicht einschließlich), was voraussichtlich der nächste Werktag nach der Verfallsfrist ist.

Basierend auf den erhaltenen Zustimmungen haben die Gesellschaft und der Treuhänder unter dem Anleihevertrag, der die Schuldverschreibungen regelt, einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen, der die meisten der für die Schuldverschreibungen geltenden Verpflichtungen und bestimmte Ausfallbestimmungen beseitigt und bestimmte Tilgungskündigungsfristen verkürzt.

Ausgeschriebene Schuldscheine können nicht mehr zurückgezogen und die damit verbundenen Zustimmungen nicht mehr widerrufen werden. Auf jede Verlängerung, Verzögerung, Beendigung oder Änderung des Ausschreibungsangebots folgt so schnell wie möglich eine öffentliche Bekanntmachung derselben.

Die vollständigen Bedingungen des Ausschreibungsangebots und der Einverständniserklärung sind im Kaufangebot und zur Einverständniserklärung vom 12. März 2018 beschrieben. Kopien können bei D.F. King & Co., Inc., der Ausschreibungs- und Informationsstelle für das Ausschreibungsangebot und die Einverständniserklärung, unter (866) 829-0541 (gebührenfrei aus den Vereinigten Staaten) oder, für Banken und Broker, unter (212) 269-5550 oder per E-Mail unter axl@dfking.com angefordert werden.

Das Unternehmen hat Citigroup Global Markets Inc. damit beauftragt, im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsangebot und der Einverständniserklärung als Dealer Manager und Werbeagent zu fungieren. Fragen zu den Bedingungen des Ausschreibungsangebots können unter (800) 558-3745 (gebührenfrei aus den Vereinigten Staaten) und (212) 723-6106 (gebührenpflichtig) an Citigroup Global Markets Inc. gerichtet werden. Diese Mitteilung stellt kein Kaufangebot, keine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots oder die Aufforderung zur Abgabe von Einverständniserklärungen in Bezug auf Wertpapiere dar. Das Ausschreibungsangebot und die Einverständniserklärung erfolgen ausschließlich durch das Kaufangebot und die Einverständniserklärung vom 12. März 2018 und das damit verbundene Einverständnis sowie das Übermittlungsschreiben vom 12. März 2018. Es wird kein Angebot, keine Aufforderung oder Kauf in einer Gerichtsbarkeit getätigt, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

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